Der Vereinssport in NRW wird nun stufenweise wieder hochgefahren. Dies ist immer vorbehaltlich der aktuellsten Entwicklungen und damit verbundener Anpassungen. Weiterführende Informationen u.a. die aktuell gültigen Verordnungen und FAQs für Vereine beim LSB:
Ab Donnerstag, 7. Mai 2020 ist der Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport wieder erlaubt – sofern der Sport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder im öffentlichen Raum stattfindet.
Der Reitsport ist auch in geschlossenen Reitsportanlagen und Hallen zulässig.Ab Montag, 11. Mai 2020 ist die Öffnung von Fitnessstudios, Tanzschulen und Sporthallen/Kursräumen der Sportvereine unter strengen Abstands- und Hygieneauflagen wieder möglich (Eine Verordnung dazu liegt noch nicht vor).
Freibäder dürfen ab 20. Mai unter strengen Auflagen von Abstand und Hygiene öffnen – ausgenommen sind reine Spaßbäder (Eine Verordnung dazu liegt noch nicht vor).Ab Samstag, 30. Mai 2020 soll die Ausübung von Sportarten auch mit unvermeidbarem Körperkontakt und in geschlossenen Räumen wieder gestattet werden, ebenso der Betrieb in Hallenbädern.
Landessportbund NRW/Armin Laschet aufgerufen am 08.05.2020 in https://www.lsb.nrw/medien/news/artikel/wiederaufnahme-des-sportbetriebs
Sportliche Wettbewerbe im Kinder-, Jugend- und Amateurbereich sind dann ebenfalls zulässig – die Nutzung von Umkleide- und Sanitäranlagen ist unter Auflagen gestattet (Eine Verordnung dazu liegt noch nicht vor).
Bitte beachten Sie, dass dieser Termin lediglich eine Zielgröße darstellt. Ein konkreter Termin wird erst nach aktuellen Bewertungen der Lage in diesem Zeitraum genannt werden können!
Weiterhin hat der DBV ein „medizinisches Sicherheitskonzept“ herausgegeben. Dafür bitte hier klicken