MABV Schüler-/Jugendmeisterschaften

MABV Schüler-/Jugendmeisterschaft 

Ohne Zuschauer und trotzdem mit guter Stimmung konnten die diesjährigen MABV Meisterschaften im Schüler bis Jugendbereich am 12./13. Februar in Köln stattfinden. 

Einige der jungen Sportler glänzten mit technisch sehr guten Leistungen, andere setzten ihr Kämpferherz ein um die technischen Schwächen und fehlende Erfahrung auszugleichen. Weil in den letzten zwei Jahren Wettkampf- und vielerorts auch der Trainingsbetrieb brach lagen, war es für viele der Athleten der erste Wettkampf überhaupt, aber mindestens der erste nach langer Pause. Dafür zeigten alle gute Leistungen. Der Mittelrheinische Boxsport muss sich nicht verstecken. 

Bis auf zwei Begegnungen am Halbfinaltag und weitere drei am Finaltag, gingen alle Kämpfe über die Runden. 

Die jungen Sportler vom SC Colonia konnten im Medaillenspiegel mit vier Gold und zwei Silbermedaillen die Spitze bilden, gefolgt vom BSV Euskirchen, dessen drei Meisterschaftsteilnehmer allesamt im Finale siegten. 

Schön, dass es mit dem Wettkampfbetrieb am Mittelrhein endlich weitergehen kann! Bald hoffentlich wieder mit Publikum.

Corona Update vom Landessportbund!

An die Mitgliedsorganisationen des Landessportbundes NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

heute informieren wir Sie über die neue, ab dem 20.08.2021 geltende CoronaSchVO. Sie ermöglicht künftig einen weitgehend normalen Vereinssportbetrieb mit wenigen Einschränkungen. Die Verordnung sieht nur noch zwei unterschiedliche Inzidenzstufen vor (unter 35 oder ab 35; ab dem 20.08.2021 wird sich das Land NRW voraussichtlich insgesamt in der Inzidenzstufe ab 35 befinden). Eine klare Leitlinie ist, dass der Zugang zum aktiven Sporttreiben im Innenbereich ab einer Inzidenz von 35 an die Voraussetzung „immunisiert oder getestet“ geknüpft wird.

I. Allgemeine Hinweise

·        Unabhängig von der Inzidenz gelten die Regelungen der Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzregelungen“ zur CoronaSchVO.

·        Demnach sind die AHA-Regeln in allen Lebensbereichen verpflichtend anzuwenden.

II. Sportbetrieb 

Sportbetrieb meint hier das aktive Sporttreiben in Form von Trainings-, Kurs- und Wettkampfbetrieb, Veranstaltungen, Versammlungen, Bildungsangebote etc..

II. a) Inzidenz unter 35 landesweit und Kreis/Stadt

·        Im Außenbereich: Keine Einschränkungen außer Maskenpflicht bei mehr als 2500 Zuschauern. Die Nutzung von Toiletten, Umkleiden etc. in Innenräumen ist zusätzlich möglich.

·        Im Innenbereich: Bei Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmenden (inklusive Zuschauer) ist dem Gesundheitsamt ein Hygienekonzept vorzulegen. Finden mehrere Veranstaltungen in derselben Einrichtung statt (z.B. regelmäßiger Spielbetrieb mit Zuschauern in derselben Halle), ist die einmalige Vorlage ausreichend. Mehrere Nutzer derselben Einrichtung können ein gemeinsames Konzept einreichen. Achtung! Diese Beschränkung betrifft nur Veranstaltungen im engeren Sinne. Die bloße gleichzeitige Inanspruchnahme einer Sportanlage durch Sporttreibende ist keine solche Veranstaltung, die Durchführung eines geregelten Trainings-, Kurs- oder Wettkampfbetriebs (mit oder ohne Zuschauern) dagegen schon.

II. b) Inzidenz ab 35 landesweit und/oder Kreis/Stadt

·        Im Außenbereich bis 2500 Personen (inkl. Zuschauer): Keine Einschränkungen. Die Nutzung von Toiletten, Umkleiden etc. in Innenräumen ist zusätzlich möglich.

·        Im Außenbereich ab 2501 Personen (inkl. Zuschauer): Zugang ist auf Immunisierte und Getestete beschränkt. Dabei maximal 25000 Zuschauende (inkl. Immunisierte und Getestete), bei mehr als 5000 Zuschauenden nicht mehr als die Hälfte der regulären Kapazität der Anlage.

·        Im Innenbereich: Zugang ist auf Immunisierte und Getestete beschränkt.

II. c) Immunisierte und Getestete, Zugangskontrollen

·        Immunisierte Personen sind vollständig geimpfte oder genesene Personen. Getestete Personen sind solche mit einem bescheinigten negativen Ergebnis eines höchstens 48 Stunden alten Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests.

·        Schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit Schülerausweis gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Test getesteten Personen gleichgestellt. 

·        Die diesbezüglichen Nachweise sind beim Zutritt von den für die Einrichtungen bzw. das Angebot verantwortlichen Personen oder ihren Beauftragten zu kontrollieren.

·        Bei Bildungsangeboten, Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit und Sportangeboten für Kinder und Jugendliche kann ein gemeinsamer, beaufsichtigter Selbsttest erfolgen. Bei Veranstaltungen über mehrere Tage mit einem festen Personenkreis genügen zwei Tests in der Woche.

·        Bei Veranstaltungen im Freien, bei denen eine Zugangskontrolle nicht gewährleistet werden kann, ist es ausreichend, wenn in den Einladungen und durch Aushänge auf das Erfordernis „immunisiert oder getestet“ hingewiesen wird und dann stichprobenhafte Kontrollen durchgeführt werden.

Damit ist ein weiter Rahmen gesteckt, der hoffentlich dazu beitragen wird, den Vereinssport in NRW nach den in dieser Woche zu Ende gegangenen Sommerferien neu zu beleben. Wir bleiben aber auch hinsichtlich der finanziellen Unterstützung aktiv. So gehen wir davon aus, dass die Soforthilfe Sport nochmals verlängert werden wird, dieses Mal bis zum 31.12.2021; Näheres in Kürze. Darüber hinaus werden viele weitere gemeinsame Impulse von Verbänden, Bünden und Landessportbund nötig sein, um die Vereine auf ihrem Weg zurück in einen normalen Sportbetrieb zu unterstützen.

Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.
Friedrich-Alfred-Allee 25
47055 Duisburg
Tel. 0203 7381-0
Fax 0203 7381-616

7. Internationaler NRW – Cup 2021

Boxturnier bereits eine Velberter Tradition

Endlich wird wieder geboxt. Das bereits zum 7. mal stattfindende Turnier ist bereits ein Klassiker. Nutzt die Gelegenheit sich mal wieder zu messen. Bitte entnehmt der beigefügten Ausschreibung alle notwendigen Information zur Meldung von Athletinnen und Athleten. (Download anbei)

Namentliche Meldung der Athleten*innen bis zum 01.10.2021 per E-Mail an: Josef.Gottfried@mail.aachen.de -Inhalt der Meldung: Name, Vorname, Geschlecht, Geb.am, Gewicht, Nationalität, Verein, Kampfbilanz.

Josef Gottfried, Jugendwart MABV

Downloads:

Neuigkeiten: Arbeitsgruppe zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt im Sport

Der MABV lebt mittels einer Arbeitsgruppe die Prävention gegen sexualisierte Gewalt im Sport. Beigefügt ein Must-Read Dokument mit Informationen in Bezug auf sexuelle Gewalt und den Kontaktdetails der Arbeitsgruppe. Eine Bitte an alle Vereine im Mittelrheinischen Amateur-Box-Verband: Hängen Sie/Hängt diese Information für die Teilnehmer des Trainingsbetriebs aus.