Liebe Sportfreunde,nachfolgende Vereine haben die Mitgliedschaft im MABV beantragt.Nach Prüfung der Unterlagen erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntgabe.Die Bekanntgabe wird ebenfalls auf der Homepage des MABV erfolgen.Eventuelle Einwände gegen die Aufnahme, sind binnen einer Frist von 14 Tagen begründet an den Vorstand des MABV mitzuteilen.Die Vereine sind: Mit sportlichen GrüßenManfred Lutter-MABV Prsident-